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Stiftung Hospiz Villa Auguste

Selbstverpflichtung

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Im Interesse der Spender und Zustifter hat sich die Stiftung Hospiz Villa Auguste eine Selbstverpflichtung auferlegt.

Die Rechnungsabschlüsse werden von einem unabhängigen Rechnungsprüfer geprüft, und es wird eine innere Revision durchgeführt. Geprüft werden die Organisationsabläufe, der wirtschaftliche Mitteleinsatz sowie die satzungsgemäße Spendenverwendung und -verwaltung.

Die Selbstverpflichtung der Stiftung umfasst u.a.:

  • die ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung
  • die Prüfung der Rechnungslegung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer
  • die Veröffentlichung des Jahresabschlusses samt seiner Erläuterungen
  • die Einhaltung steuerlicher Grundsätze
  • die Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beim Einsatz der Spendengelder
  • keine Mitglieder-, Spenden- oder sonstige Werbung auf Provisionsbasis mit Erfolgsprämien oder Erfolgsbeteiligung in irgendeiner Form
  • keine Einflussnahme auf die Entscheidung zur Spende

Es ist immer wieder schön zu sehen, wie hilfsbereit die Menschen sind, wenn sie wissen, wohin ihre Unterstützung geht.

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Ulrike Nieß
Vorsitzende des Stiftungsvorstands

Stiftung Hospiz Villa Auguste Leipzig
Kommandant-Prendel-Allee 106
04299 Leipzig

Spendenkonto:
1101001000 · Sparkasse Leipzig, BLZ 86055592
IBAN: DE29 8605 5592 1101 0010 00
BIC: WELADE8LXXX

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