Stiftung Hospiz Villa Auguste
Selbstverpflichtung
Im Interesse der Spender und Zustifter hat sich die Stiftung Hospiz Villa Auguste eine Selbstverpflichtung auferlegt.
Die Rechnungsabschlüsse werden von einem unabhängigen Rechnungsprüfer geprüft, und es wird eine innere Revision durchgeführt. Geprüft werden die Organisationsabläufe, der wirtschaftliche Mitteleinsatz sowie die satzungsgemäße Spendenverwendung und -verwaltung.
Die Selbstverpflichtung der Stiftung umfasst u.a.:
- die ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung
- die Prüfung der Rechnungslegung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer
- die Veröffentlichung des Jahresabschlusses samt seiner Erläuterungen
- die Einhaltung steuerlicher Grundsätze
- die Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beim Einsatz der Spendengelder
- keine Mitglieder-, Spenden- oder sonstige Werbung auf Provisionsbasis mit Erfolgsprämien oder Erfolgsbeteiligung in irgendeiner Form
- keine Einflussnahme auf die Entscheidung zur Spende